Gruppenunfallversicherung

Gruppenunfallversicherung: Schutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wer in einem Unternehmen angestellt ist, ist am Arbeitsplatz und auf dem Weg dahin durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft geschützt. Als Ergänzung dazu schließen viele Menschen eine private Unfallversicherung ab, um auch in der Freizeit abgesichert zu sein. Dabei können Arbeitgeber beide Versicherungen kombinieren – mit der Gruppenunfallversicherung. Unternehmer wie Angestellte profitieren vom günstigen Rundum-Schutz.
Gruppenunfallversicherung

Die Vorteile der Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber

  • Sie bieten attraktive Zusatzleistungen für Ihre Angestellten
  • finanzielle Risiken für Sie und Ihre Mitarbeiter werden gemindert
  • Sie schützen Ihre Mitarbeiter 24 Stunden am Tag
  • der Preisvorteil gilt auch für Ihre eigene Absicherung
  • Ihre Beiträge können Sie steuerlich absetzen
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Was versteht man unter einer Gruppenunfallversicherung?

Die Unfallversicherung für Gruppen ist eine freiwillige Versicherung für Unternehmen. Sie ergänzt die betriebliche Unfallversicherung, die über die Berufsgenossenschaft abgeschlossen wird und Pflicht ist. Somit deckt sie nicht nur Unfälle am Arbeitsplatz, auf Arbeitswegen sowie auf Dienstreisen ab, sondern schützt auch bei Gefahren in der Freizeit. Die Gruppen-Unfallversicherung greift somit 24 Stunden am Tag, das gesamte Jahr über.

Abschließen können eine Unfallversicherung für Gruppen Unternehmen und Vereine ab drei Personen. Dabei greift der Versicherungsvertrag nicht nur bei Angestellten. Auch Führungskräfte und Chefs können sich günstig absichern. Die Namen der Versicherten können, müssen aber nicht im Vertrag angegeben werden.

Welche Leistungen bietet die Gruppenunfallversicherung?

Die Unfallversicherung schützt vor finanziellen Risiken nach einem Unfall und auch im Falle von bleibenden Schäden. Die Versicherung zahlt dann, wenn man von der Invalidität des Betroffenen spricht. Das bedeutet, dass körperliche oder psychische Schäden nach dem Unfall voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen bleiben und auch keine Besserung zu erwarten ist.

Zuallererst entschädigt die Unfallversicherung Betroffene mit einer einmaligen Geldzahlung, der sogenannten Invaliditätsleistung. Diese soll die zusätzlichen Kosten abdecken, die für Betroffene durch den Unfall entstehen. Die Invaliditätsleistung kann so zum Beispiel zum behindertengerechten Umbau des Hauses genutzt werden.

Darüber hinaus können eine Unfallrente, der Schutz von Hinterbliebenen, Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen, das Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld sowie kosmetische Eingriffe von Unfallversicherungen übernommen werden.

Steuern und Sozialabgaben sparenReicht die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft nicht aus?

Die freiwillige Gruppenunfallversicherung ergänzt die Leistungen der verbindlichen betrieblichen Unfallversicherung. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle abdeckt, die am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg entstehen, schützt die Gruppen-Unfallversicherung Arbeitnehmer, Führungskräfte und Geschäftsführer auch in der Freizeit, am Wochenende sowie im Urlaub.

Auch ist sie meist die bessere Wahl als die Kombination aus gesetzlicher Unfallversicherung durch den Betrieb und privater Unfallversicherung, die von den Arbeitnehmern selbst abgeschlossen wird. Schließlich ergeben sich oftmals Abgrenzungsprobleme. So greift die gesetzliche Versicherung bei Umwegen auf dem Arbeitsweg grundsätzlich nicht. Nachzuweisen, welche Versicherung in der Pflicht ist, ist jedoch mühselig und endet nicht selten in teuren und langwierigen Gerichtsprozessen.

Mit der Gruppenunfallversicherung, die vom Unternehmen abgeschlossen wird, wird dieses Problem vermieden – die Leistungen gelten schließlich ortsunabhängig und rund um die Uhr. Auch ist sie insgesamt deutlich günstiger, als wenn jeder Mitarbeiter sich selbst privat versichern würde. Ihre Mitarbeiter sparen so bares Geld und sind dennoch vor den finanziellen Risiken eines Unfalls geschützt. Als Arbeitgeber drücken Sie damit Fürsorge aus und verfügen so beim Werben um Fachkräfte über einen eindeutigen Vorteil.

Sie haben Fragen oder möchten ein Termin vereinbaren? Unser Team von Experten steht Ihnen für eine unverbindliche Beratung gerne zur Verfügung!

Warum werden Mitarbeiter in Gruppen eingeteilt?

Gruppenunfallversicherung
Das Risiko, einen Unfall mit bleibenden Schäden zu erleiden, variiert von Beruf zu Beruf. Während ein Bauarbeiter zahlreichen Gefahren ausgesetzt ist, leben Sekretäre vergleichsweise sicher. Je größer die Risiken sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung einmal zahlen muss. Anstatt deshalb für jeden Beruf einen eigenen Tarif festzulegen, werden sie in die Gruppen A und B aufgeteilt.

Gruppe A umfasst alle Berufe mit leitenden, kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten im Innen- und Außendienst. Dazu zählen zum Beispiel Architekten, Bankangestellte oder Verkäufer. In Gruppe B befinden sich die riskanteren Berufe der Angestellten, die körperlich und handwerklich arbeiten. Zu ihr zählen unter anderem Dachdecker oder Landwirte. Der Tarif für Mitarbeiter der Gruppe B ist höher als für Mitarbeiter der Gruppe A.

Wie werden Gruppenunfallversicherungen steuerlich behandelt?

Die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung gelten als Betriebsausgaben. Somit sinkt durch sie der steuerpflichtige Gewinn eines Unternehmens. Als Ausnahme gilt der Beitrag für den Chef des Unternehmens, der meist nicht anrechenbar ist.

Unter Umständen können die Versicherungsbeiträge jedoch als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden. Das hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer einen Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen hat. Ist dies nicht der Fall, bleiben sowohl Beiträge als auch Leistungen steuerfrei, jedoch muss der Arbeitgeber dann den Schadensfall selbst melden, abwickeln und die Leistungen an den Verunglückten weiterleiten.

Bei Versicherungen mit Direktanspruch zählen die Beiträge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter gewissen Voraussetzungen können Arbeitgeber die Beiträge jedoch zu 20 Prozent pauschalisieren.

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer lohnt sich die Gruppen-Unfallversicherung. Gute Beratung verhilft Ihnen zur Versicherungspolice, die exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail und vereinbaren Sie mit uns einen Termin, um Ihre Bedürfnisse zu analysieren.

Sie haben Fragen? Wir sind wir für Sie da!

MB Versicherungsvermittlungs GmbH

AXA Betreuerseite

Zur Website

MB Consulting

DBV Betreuerseite

Zur Website

58 Bewertungen

4,9
★★★★★

120 Bewertungen

4,9
★★★★★

391 Bewertungen

4,9
★★★★★

Telefon

0711 18420000

E-Mail

mb@axa.de

Adresse

Silberburgstr. 100

70176 Stuttgart

}

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch, Freitag

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Samstag

10:00 - 14:00 Uhr
Und nach Vereinbarung

0711 18420000

mb@axa.de

Online Termin Vereinbaren