Betriebliche Altersversorgung

In Zeiten eines sinkenden Versorgungsniveaus innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Betriebliche Altersversorgung an Bedeutung gewonnen und sich in vielen Unternehmen etabliert. Unter diese fallen alle finanziellen Leistungen die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer in Hinblick auf seine Altersversorgung leistet. Inbegriffen sind ebenfalls die Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung, so dass Arbeitnehmer mit den Leistungen eventuelle Einbußen durch die Rentenversicherung kompensieren und steuerliche Vorteile nutzen können.

Was ist die Betriebliche Altersversorge (bAV)?

Die betriebliche Altersversorgung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Rentenversicherung. Sie stellt zu dieser eine Zusatzrente dar, die in der Regel zusammen mit dem Arbeitgeber finanziert wird. Beträge, die eingezahlt werden, erhalten Arbeitnehmer als Betriebsrente garantiert zurück. Jeder Arbeitnehmer, der bereits gesetzlich pflichtversichert ist, hat dabei den Rechtsanspruch, einen Anteil seines Lohns für die Betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Die Versorgungszusage kann dabei mittelbar oder unmittelbar sein, entsprechend durch einen externen Versorgungsträger durchgeführt werden, oder als direkte Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der klassischen bAV übernimmt der Arbeitgeber die Beträge vollständig, während häufiger vertraglich festgelegt ist, dass auch Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohns beisteuern, was sich Entgeltumwandlung nennt. Lohnenswert ist die Vorsorge, wenn die angebotenen Konditionen in der Firma die Beitragszahlung entlasten. Sie können sich bei ihrem Vorgesetzten informieren, welche Art der bAV angeboten wird.

Was leistet die Betriebliche Altersversorgung?

Betriebsrenten haben in Unternehmen in Deutschland Tradition. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer heutzutage besonders dann, wenn sie den Aufbau mitfinanzieren. Arbeitgeber sind allerdings verpflichtet, sich mit einem Zuschuss daran zu beteiligen. Für viele Unternehmen rentiert sich die bAV als Mitarbeitergewinnungs- und Mitarbeiterbindungsinstrument innerhalb des Vergütungssystems. Viele bieten für Angestellte Tarifverträge mit Vereinbarungen für den Zuschuss. Für Arbeitnehmer bringt die selbst finanzierte Entgeltumwandlung steuerliche Vorteile und die Einsparung von Lohnsteuer und Sozialabgaben, während gleichzeitig die zusätzliche Rente aufgebaut wird.

Durchgeführt wird die bAV immer vom Arbeitgeber. Er sucht die Anlageform aus und kümmert sich um die Beitragszahlungen. Gleichzeitig ist er der Vertragspartner für den Finanzdienstleister, über den die Versicherung läuft. Trotz der Beteiligung des Arbeitgebers hat alleine der Arbeitnehmer Anspruch auf die Leistungen der zusätzlichen Altersvorsorge.

Was sind die Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge?

Wenn das Unternehmen die Beiträge für die Altersvorsorge nicht komplett übernimmt, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Teil ihres Gehalts in eine günstige Rentenversicherung zu stecken und von ihrem Arbeitgeber unterstützt zu werden. Dabei bietet die bAV einige Vorzüge, die den monatlichen Abzug vom Lohn ausgleichen. Sie zeigen sich durch:

 

  • Mindestens 15 Prozent Zuschuss durch den Arbeitgeber auf die Beiträge der Angestellten
  • Günstigere Verwaltungs- und Abschlusskosten gegenüber der privaten Altersvorsorge
  • Zugeschnittene Tarife für Unternehmen und Arbeitnehmer
  • Zuschnitt der Leistungen auf das berufliche Risiko
  • Möglichkeit, mehrere Förderwege parallel zu nutzen
  • Steuerliche Vorteile und Einsparungen

Die bAV lohnt sich daneben auch für Arbeitnehmer, die wenig verdienen und im Alter wenig Rente erhalten. Mittlerweile werden zusätzliche Versicherungen nicht auf die spätere Rente angerechnet. Seit 2018 ist staatlich festgelegt, dass Arbeitnehmer bis zu 30 Prozent und maximal 200 Euro ihrer Riester- und Betriebsrente behalten können. Entsprechend ist die bAV ein guter Ausgleich zur Rente, die sich bei Geringverdienern in der Höhe nicht ändert. Ein weiterer Vorteil ist, dass auf Betriebsrenten, die aus dem Nettogehalt selbst finanziert werden, Arbeitgeber keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen.

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Die Durchführungswege der Betrieblichen Altersversorgung

Arbeitgeber, die verpflichtend einen Zuschuss beisteuern müssen, können sich für fünf verschiedene Wege entscheiden, die bVA im Unternehmen umzusetzen. Ebenso können sie die Hilfe eines externen Versorgungsträgers in Anspruch zu nehmen. Die Betriebliche Altersversorgung kann folgendermaßen durchgeführt werden:

 

  • Über eine Direktversicherung
  • Über eine Direktzusage
  • Über eine Pensionskasse
  • Über Pensionsfonds
  • Über eine Unterstützungskasse

 

Direktversicherung

 

Die Direktversicherung ist eine Renten- oder Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seiner Angestellten abschließt und bei der er dann Versicherungsnehmer ist. Die Beiträge kann er entweder vollständig alleine tragen oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmerlohn abziehen. Hierbei können Arbeitnehmer die Riester-Förderung nutzen und sind in ihren Anwartschaften auch nicht gefährdet, wenn der Arbeitgeber insolvent wird.

 

Direktzusage

 

Durch eine Direkt- oder Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Pensionsalter eine Betriebsrente zu zahlen, die aus dem Betriebsvermögen stammt. Dafür werden Pensionsrückstellungen gebildet, oftmals in Verbindung mit dem Abschluss einer Rückversicherung.

Direktzusagen sind oftmals so gestaltet, dass der Arbeitgeber die Beiträge selbst zahlt. Bei einer Kündigung hat der Arbeitnehmer dann jedoch keine Möglichkeit, die Versorgung mit eigenen Beiträgen nachträglich weiter aufzubauen. Die bereits erworbenen Anwartschaften bleiben erhalten.

 

Pensionskasse

 

Eine Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die von einem oder von mehreren Unternehmen gebildet wird. Sie stellt eine spezielle Lebensversicherung dar, bei denen die Beiträge vom Arbeitgeber übernommen werden oder sich der Arbeitnehmer in Form der Entgeltumwandlung daran beteiligt.

Pensionskassen werden von der BaFin kontrolliert und garantieren dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen den Anspruch auf die zukünftigen Leistungen. Da sie unabhängig vom Arbeitgeber bestehen, erfolgt die Versorgungsleistung auch bei Insolvenz. Ebenso können Arbeitnehmer die Beitragszahlung weiter fortsetzen, wenn sie das Arbeitsverhältnis beenden und in einer anderen Firma tätig werden.

 

Pensionsfonds

 

Bei Pensionsfonds handelt es sich um rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, bei denen Arbeitgeber die freie Wahl in der Art der Geldanlage haben. Das gestattet höhere Renditen, gleichzeitig ist aber auch das Risiko von Verlusten höher. Auch Pensionsfonds unterliegen der Kontrolle durch die BaFin. Die Versorgungsleistung erfolgt entweder als lebenslange Altersrente oder als Auszahlungsplan mit anschließender Restverrentung.

 

Unterstützungskasse

 

Unterstützungskassen werden als Versorgungseinrichtung von einem oder mehreren Unternehmen gebildet. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Versorgungszusage. Der Arbeitnehmer hat selbst keinen Anspruch auf die Leistungen. Mit der Unterstützungskasse haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Vermögenswerte gewinnbringend anzulegen und aus diesen dann die Betriebsrenten zu zahlen. Sind die Mittel der Unterstützungskasse nicht ausreichend, gleicht der Arbeitgeber den Restbetrag aus.

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