Basisrente

Die Basisrente gibt es in Deutschland seit 2005, sie wird nach ihrem Entwickler Bert Rürup auch Rürup-Rente genannt. Es ist eine Absicherung vorrangig für Selbstständige, die nicht in den Genuss der staatliche geförderten Riester-Rente kommen, wenn sie nicht gesetzlich versichert sind. Auch die bAV (betriebliche Altersversorgung) kommt für sie nicht in Frage. Nach der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 überlegte man, wie Selbstständige ähnlich gefördert werden könnten. Der Ökonom Rürup war damals Vorsitzender des Sachverständigenrates für die Begutachtung der Wirtschaftsentwicklung (sogenannte „Wirtschaftsweise“), womit er den Sachverstand für so ein Konzept mitbrachte. Wichtig: Eine Basisrente können auch Angestellte abschließen, nur ist für sie die Riester-Rente wegen ihrer Zulagen meistens vorteilhafter.

Basisrente

Für wen eignet sich die Basisrente besonders gut?

Aufgrund ihrer Förderart, die auf steuerlichen Vergünstigungen für die Beiträge zur Rente basiert, eignet sich eine Basisrente sehr gut für Selbstständige, die in bestimmten Lebensphasen (meistens vor dem 45. Lebensjahr) teilweise sehr gut verdienen. Sie können dann flexibel in die Basisrente einzahlen und profitieren von großen Steuervorteilen, während sie gleichzeitig für ihr Alter vorsorgen. Wichtig ist außerdem, dass die Basisrente insolvenzsicher ist und nicht in die Pfändungsmasse fällt. Sie kann aber auch nicht verkauft werden. Mit dieser Eigenschaft wird sie staatlichen Rentenformen gleichgestellt. Das gehörte zwingend zum Konzept, denn Rürup wusste, dass einige Selbstständige nach einer Boomphase ihres Geschäfts später in Schwierigkeiten geraten und dann wahlweise ihre private Rentenvorsorge auflösen, um Liquidität zu generieren, oder private Anlagen letztendlich im Falle der Insolvenz an die Gläubiger verlieren. Das passiert mit einer Basisrente nicht. Daher ist sie jüngeren Selbstständigen dringend ans Herz zu legen, wenn sie etwas Geld übrig haben. Denn die Auszahlung kann entweder als einmalige Kapitalleistung oder lebenslang als monatliche Rentenzahlung erfolgen. Der Begünstigte hat sogar bis zu drei Monaten vor Fälligkeitstermin Zeit, sich für eine Form der Auszahlung zu entscheiden.

Steuerliche Vergünstigung bei der Basisrente

Die Prämienzahlungen setzen die Einzahler mit steigendem Prozentsatz als Sonderausgaben von ihren Einkünften steuerlich ab (§ 10 Absatz 1 Nummer 2 b) EStG). Der anrechenbare Prozentsatz liegt im Jahr 2022 bei 94 %, er steigt jährlich um 2 % und erreicht demnach 2025 die 100 %. Es gibt eine Höchstgrenze der geförderten Einzahlungen, die 2022 für ledige Einzahler aus Westdeutschland bei 25.639 € liegt. Auch dieser Betrag wird jährlich angepasst.

Unterschiede zu anderen Rentenformen

Von der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet sich die Rürup-Rente durch ihre privatwirtschaftliche Kapitaldeckung. Von der Riester-Rente und auch von konventionellen privaten Rentenversicherungen unterscheidet sie sich durch das fehlende Kapitalwahlrecht. Es ist nicht möglich, in einem bestimmten Alter eine Ablaufsumme zu erhalten. Vielmehr erhalten die Versicherungsnehmer eine lebenslange Rente (sogenannte Leibrente). Bei privaten Rentenversicherungen können sie sich den Betrag vollständig auszahlen lassen, bei einer Riester-Rente immer noch bis zu 30 %.

Formen der Rürup-Rente

Es gibt diese Rente in drei grundsätzlichen Formen:

 

      • Konventionelle Rentenversicherung
      • Fondssparplan
      • Fondsgebundene Rentenversicherung

Gerade als fondsgebundene Rente bietet sie viele Vorteile. Die Anbieter investieren in Fonds, was die Chance auf beträchtliche Renditen erhöht.

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Rechenbeispiel für eine Rürup-Rente

Das folgende Rechenbeispiel betrifft einen sehr gut verdienenden Selbstständigen, der auf das Gros seiner Einkünfte den 2022 geltenden Spitzensteuersatz von 42 % Einkommensteuer zahlt.

Basisrente
  • Der Einzahler investiert im Jahr 2022 in die Rürup-Rente 10.000 Euro.
  • Davon kann er 94 % = 9.400 Euro steuerlich geltend machen.
  • Mit dem Spitzensteuersatz erreicht die Steuerersparnis somit 3.948 Euro (9.400 Euro x 42 %).
  • Dieser Betrag steigt bis 2025 durch die steigende Steuerbegünstigung der Rürup-Rente auf 4.200 Euro.
  • Die durchschnittliche Investition in die Rente über mehrere Jahre beträgt statt 10.000 Euro nur rund 6.000 Euro.
  • Sollte der Einzahler noch den Solidaritätszuschlag zahlen müssen (aufgrund sehr hoher Einkünfte), steigt sein Vorteil um diesen Betrag noch an.

Besteuerung der Rürup-Rente bei Auszahlung

Wie jede Rente wird auch die Rürup-Rente bei der Auszahlung besteuert. Der Anteil der Besteuerung steigt seit der Einführung der Rente Jahr für Jahr und liegt 2022 bei 82 %, im Jahr 2040 werden es 100 % sein. Dieser steuerpflichtige Teil wird mit dem persönlichen Steuersatz veranlagt. Wenn der Selbstständige nur eine vergleichsweise geringe Rente erhält, ist dieser Steuersatz nicht sehr hoch.

Erhöhte Einzahlungen und Beitragsfreistellung einer Rürup-Rente

Der Basisrentenvertrag kann zwischenzeitlich beitragsfrei gestellt werden. Im Gegenzug können die Versicherungsnehmer auch höhere Summen einmalig einzahlen. Dies ist bei den meisten Anbietern vollkommen flexibel möglich. So könnte der Beitragszahler laufende Monatsbeiträge zahlen und nach einem Zeitraum sehr hoher Gewinne aus seinem Geschäft zusätzlich kräftig in die Rürup-Rente investieren, um damit Steuern zu sparen und gleichzeitig für das Alter vorsorgen. Umgekehrt kann er bei sehr schwachen Gewinnen oder gar Verlusten aus seinem Geschäft die Beiträge zwischenzeitlich auf 0 stellen. Diese Flexibilität gehört zu den großen Vorzügen der Rürup-Rente und entspricht der tatsächlichen Situation von Selbstständigen. Um das obige Rechenbeispiel aufzugreifen: Der Einfachheit halber sind wir von einem permanenten Spitzensteuersatz von 42 % ausgegangen, doch in der Praxis zahlen viele Selbstständige diesen Spitzensteuersatz nicht durchweg. Er greift im Jahr 2022 für einen Ledigen ab einem Bruttoeinkommen von 58.597 Euro. Wenn das Einkommen diesen Betrag erreicht oder übersteigt, ist die hohe Investition in die Rürup-Rente sehr sinnvoll. Doch fast immer pendelt das Einkommen um bestimmte Marken, denn Freiberufler und Unternehmer verdienen nicht gleichmäßig. Dann sollte der Selbstständige immer nach sehr hohen Einkünften seine Basisrentenbeiträge um einen Einmalbetrag erhöhen. Der Steuerberater rechnet dann aus, was sich lohnt und wie hoch die Steuerersparnis ausfällt.

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