Unterstützungskasse
Optimale Altersversorgung: Die Unterstützungskasse
Die Vorteiler der betrieblichen Altersvorsorge
Unsere besonders vorteilhafte, betriebliche und staatlich geförderte Altersversorgung eignet sich auch, um leistungsstarke Fachkräfte langfristig an das eigene Unternehmen zu binden. Denn die Unterstützungskasse bietet den Mitarbeitern zahlreiche Vorteile. Sie garantiert Ihren Mitarbeitern ein höheres Einkommen während des Rentenalters und somit mehr finanzielle Freiheit im Alter. Doch auch für Sie und Ihr Unternehmen ist diese Form der Betriebsrente von Vorteil: Die sozialabgabefreien Beiträge für Ihre Mitarbeiter und die damit verbundenen Kosten gelten als Betriebsausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können. Zudem macht diese Form der betrieblichen Altersversorge Ihr Unternehmen auch für dringend benötigtes Fachpersonal besonders interessant. Durch die betriebliche Zusatzrente werden etwaige Versorgungslücken im Alter auf attraktive Weise geschlossen. Dabei kann der Begünstigte die Art der Auszahlung frei wählen.
Denn die Auszahlung kann entweder als einmalige Kapitalleistung oder lebenslang als monatliche Rentenzahlung erfolgen. Der Begünstigte hat sogar bis zu drei Monaten vor Fälligkeitstermin Zeit, sich für eine Form der Auszahlung zu entscheiden.
Flexible Finanzierungsmöglichkeiten
Unsere Unterstützungskasse: Bestmögliche Sicherheit für alle Beteiligten
Die Finanzierung dieser Form der Altersvorsorge ist eine sichere Investition in die Zukunft des Begünstigten. Unsere U-Kasse ist eine durch das leistungsstarke AXA-Unternehmen rückgedeckte Kasse. Für diese gelten wichtige Regeln, welche einerseits die umfassende Sicherheit garantieren und andererseits die Attraktivität für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber erhöhen. Hier nun eine kurze Zusammenfassung über die wichtigsten Regelungen und Vorteile unserer Unterstützungskasse:
-
-
- Sämtliche Beiträge und damit verbundenen Kosten gelten als Betriebsausgaben und sind steuer- und sozialabgabefrei.
- Das Unterstützungskassen-Vermögen wird nicht als Betriebsvermögen des Trägerunternehmens gezählt und spielt auch bei der Bilanzierung keine Rolle.
- Für Sie als Arbeitgeber bedeutet die Auslagerung aller betriebsfremden Versorgungsrisiken einen absoluten Mehrwert an Sicherheit.
- Bei Insolvenz des Arbeitgebers wiederum ist der Anspruch bzw. die Leistung für den Begünstigten durch die außerbetriebliche Auslagerung auf die Unterstützungskasse gesichert.
- Auch die durch den Mitarbeiter getragenen Beiträge sind zu 100% steuerfrei, da kein steuerlich relevanter Zufluss vorliegt.
- Eine (meist zu einem günstigeren Steuersatz) erfolgende Besteuerung findet erst im Versorgungsalter statt.
- Die Höhe der steuerfreien Einzahlungen in die Unterstützungskasse ist nach oben hin nicht gedeckelt.
- Bei der Entgeltumwandlung gilt die Sozialversicherungsfreiheit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze.
- Auch eine Alters-, Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sowie eine Hinterbliebenenvorsorge können in der U-Kasse sinnvoll kombiniert werden.
- Die Form der Auszahlung – ob als einmalig ausgezahlte Rente oder als monatlich erhältliche Rentenzahlung – ist für den Begünstigten bis 3 Monate vor Fälligkeit frei wählbar.
-
Sie haben Fragen oder möchten ein Termin vereinbaren? Unser Team von Experten steht Ihnen für eine unverbindliche Beratung gerne zur Verfügung!
Thema Bilanzierung
Unkomplizierter Ablauf
2. Die Finanzierung der jeweiligen Leistungen wird durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung gewährleistet.
3. Sie vereinbaren mit uns die Höhe der durch Sie und/oder durch den Arbeitnehmer zu erbringenden Beitragszahlungen.
4. Auf Wunsch übernehmen wir gegen eine geringe Gebühr sämtliche, die Verwaltung betreffenden Arbeiten. Auch diese Kosten sind steuerlich als Betriebskosten absetzbar.
5. Die vereinbarte Leistungsauszahlung erfolgt unmittelbar zum Fälligkeitstermin und auf Wunsch entweder als Einmalzahlung oder als Rentenleistung.
Sie haben Fragen? Wir sind wir für Sie da!
MB Versicherungsvermittlungs GmbH
58 Bewertungen
4,9
★★★★★
120 Bewertungen
4,9
★★★★★
391 Bewertungen
4,9
★★★★★
Telefon
0711 18420000
mb@axa.de
Adresse
Silberburgstr. 100
70176 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Samstag
10:00 - 14:00 Uhr
Und nach Vereinbarung
0711 18420000
mb@axa.de
Online Termin Vereinbaren