Unterstützungskasse

Optimale Altersversorgung: Die Unterstützungskasse

Mit Hilfe unserer Unterstützungskasse können Sie die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter sicher und einfach gestalten. Vor allem für Gutverdiener bedeutet eine Altersvorsorge über unsere U-Kasse einen rentablen Mehrwert. Ob reine Altersvorsorge oder in Kombination mit einer Hinterbliebenen- oder Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung: Der jeweilige Leistungsplan lässt sich optimal an ihre Bedürfnisse als Unternehmer sowie an die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter anpassen. Eine von uns abgeschlossene Rückdeckungsversicherung bei der AXA sorgt dafür, dass die Finanzierung der jeweiligen Leistungen langfristig auf sicheren Füßen steht.
Unterstützungskasse

Die Vorteiler der betrieblichen Altersvorsorge

Unsere besonders vorteilhafte, betriebliche und staatlich geförderte Altersversorgung eignet sich auch, um leistungsstarke Fachkräfte langfristig an das eigene Unternehmen zu binden. Denn die Unterstützungskasse bietet den Mitarbeitern zahlreiche Vorteile. Sie garantiert Ihren Mitarbeitern ein höheres Einkommen während des Rentenalters und somit mehr finanzielle Freiheit im Alter. Doch auch für Sie und Ihr Unternehmen ist diese Form der Betriebsrente von Vorteil: Die sozialabgabefreien Beiträge für Ihre Mitarbeiter und die damit verbundenen Kosten gelten als Betriebsausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können. Zudem macht diese Form der betrieblichen Altersversorge Ihr Unternehmen auch für dringend benötigtes Fachpersonal besonders interessant. Durch die betriebliche Zusatzrente werden etwaige Versorgungslücken im Alter auf attraktive Weise geschlossen. Dabei kann der Begünstigte die Art der Auszahlung frei wählen.

Denn die Auszahlung kann entweder als einmalige Kapitalleistung oder lebenslang als monatliche Rentenzahlung erfolgen. Der Begünstigte hat sogar bis zu drei Monaten vor Fälligkeitstermin Zeit, sich für eine Form der Auszahlung zu entscheiden.

Flexible Finanzierungsmöglichkeiten

Die Unterstützungskassen-Versorgung kann entweder zu 100% durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer finanziert werden. Bei der dritten und beliebtesten Form teilen sich beide Parteien die Beträge und die jeweiligen Vorteile. Welche Art der Finanzierung im Einzelfall für alle Beteiligten die meisten Vorteile bringt, können wir in einem informativen Gespräch mit Ihnen klären.

Unsere Unterstützungskasse: Bestmögliche Sicherheit für alle Beteiligten

Die Finanzierung dieser Form der Altersvorsorge ist eine sichere Investition in die Zukunft des Begünstigten. Unsere U-Kasse ist eine durch das leistungsstarke AXA-Unternehmen rückgedeckte Kasse. Für diese gelten wichtige Regeln, welche einerseits die umfassende Sicherheit garantieren und andererseits die Attraktivität für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber erhöhen. Hier nun eine kurze Zusammenfassung über die wichtigsten Regelungen und Vorteile unserer Unterstützungskasse:

 

      • Sämtliche Beiträge und damit verbundenen Kosten gelten als Betriebsausgaben und sind steuer- und sozialabgabefrei.
      • Das Unterstützungskassen-Vermögen wird nicht als Betriebsvermögen des Trägerunternehmens gezählt und spielt auch bei der Bilanzierung keine Rolle.
      • Für Sie als Arbeitgeber bedeutet die Auslagerung aller betriebsfremden Versorgungsrisiken einen absoluten Mehrwert an Sicherheit.
      • Bei Insolvenz des Arbeitgebers wiederum ist der Anspruch bzw. die Leistung für den Begünstigten durch die außerbetriebliche Auslagerung auf die Unterstützungskasse gesichert.
      • Auch die durch den Mitarbeiter getragenen Beiträge sind zu 100% steuerfrei, da kein steuerlich relevanter Zufluss vorliegt.
      • Eine (meist zu einem günstigeren Steuersatz) erfolgende Besteuerung findet erst im Versorgungsalter statt.
      • Die Höhe der steuerfreien Einzahlungen in die Unterstützungskasse ist nach oben hin nicht gedeckelt.
      • Bei der Entgeltumwandlung gilt die Sozialversicherungsfreiheit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze.
      • Auch eine Alters-, Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sowie eine Hinterbliebenenvorsorge können in der U-Kasse sinnvoll kombiniert werden.
      • Die Form der Auszahlung – ob als einmalig ausgezahlte Rente oder als monatlich erhältliche Rentenzahlung – ist für den Begünstigten bis 3 Monate vor Fälligkeit frei wählbar.

Sie haben Fragen oder möchten ein Termin vereinbaren? Unser Team von Experten steht Ihnen für eine unverbindliche Beratung gerne zur Verfügung!

Thema Bilanzierung

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge durch unsere U-Kasse lagern Sie diese komplett aus Ihrem Unternehmen aus. Die Unterstützungskasse hat damit den Status eines selbstständigen Rechts- bzw. Steuersubjektes. Im Gegensatz zu innerbetrieblichen Pensionsrückstellungen müssen die Beiträge für die U-Kkasse daher auch nicht in der Bilanz erscheinen. Dadurch wird die für beispielsweise die Kreditwürdigkeit relevante Eigenkapitalquote nicht beeinträchtigt. Hohe innerbetriebliche Rückstellungen sind zudem auch bei den Finanzbehörden nicht gern gesehen. Dies kann ein weiterer Vorteil der U-Kasse und des Nichterscheinens Ihrer Beiträge bei der Bilanzierung sein.

Unkomplizierter Ablauf

Unterstützungskasse
1. Sollten Sie sich für eine Versorgung über unsere U-Kkasse inklusive Rückdeckungsversicherung entschieden haben, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Leistungsplan.

2. Die Finanzierung der jeweiligen Leistungen wird durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung gewährleistet.

3. Sie vereinbaren mit uns die Höhe der durch Sie und/oder durch den Arbeitnehmer zu erbringenden Beitragszahlungen.

4. Auf Wunsch übernehmen wir gegen eine geringe Gebühr sämtliche, die Verwaltung betreffenden Arbeiten. Auch diese Kosten sind steuerlich als Betriebskosten absetzbar.

5. Die vereinbarte Leistungsauszahlung erfolgt unmittelbar zum Fälligkeitstermin und auf Wunsch entweder als Einmalzahlung oder als Rentenleistung.

Sie haben Fragen? Wir sind wir für Sie da!

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