Betriebsrente
Betriebsrente als ergänzende Altersvorsorge für Arbeitnehmer
Die gesetzliche Rente reicht für viele Menschen schon lange nicht mehr aus, um annähernd den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher ist eine Betriebsrente eine sinnvolle Ergänzung zur Schließung der finanziellen Lücke. Die Betriebsrente wird auch als betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Bei der betrieblichen Rente sind viele Details zu beachten, damit Sie das Maximum für sich herausholen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Fakten vor und beraten Sie gerne zu den wesentlichen Details.
Was ist eine Betriebsrente?
Die Betriebsrente ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge eine der drei Säulen der Altersvorsorge. Sie wird vom Staat gefördert und ist rechtlich verbindlich. Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es ein Opting-out-Modell. Das heißt, dass Arbeitnehmer nicht nur einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, sondern die Entgeltumwandlung erfolgt automatisch. Wenn Arbeitnehmer das nicht wollen, dann müssen sie dem widersprechen.
Wer erhält betriebliche Rente?
Darüber können Geschäftsführer einer GmbH eine Entgeltumwandlung vornehmen. Das ist besonders wichtig, wenn das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt und Geschäftsführer ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand behalten wollen.
Was bedeutet Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung bedeutet, dass ein Teil des Bruttoeinkommens in Beiträge für eine Betriebsrente umgewandelt werden. Dabei sparen Arbeitnehmer bis zu einer gewissen Höhe Sozialabgaben und Steuern. Der Arbeitgeber hat fünf Durchführungswege zur Gestaltung einer betrieblichen Rente:
- Direktzusage: Bei diesem Durchführungsweg zahlt der Arbeitgeber die Rentenleistungen aus dem Betriebsvermögen. Dafür bildet er Rückstellungen, sodass kein Versorgungsträger involviert ist. Bei einem Ausscheiden können Arbeitnehmer die Pensionszusage nicht mit privaten Beiträgen fortführen.
- Unterstützungskasse: Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Auch bei diesem Durchführungsweg ist der Arbeitgeber für die Abwicklung verantwortlich. Sie kommt vor allem bei Führungskräften zum Einsatz.
- Direktversicherung: Dieser Durchführungsweg ist eine Art Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Risikolebensversicherung.
- Pensionskasse: Eine Pensionskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger und wird häufig von mehreren Arbeitgebern einer Branche gegründet. Die Beträge werden dabei in sehr sichere Geldanlagen investiert.
- Pensionsfonds: Bei einem Pensionsfonds darf das Kapital auch in börsennotierte Geldanlagen investiert werden. Das geht mit höheren Renditechancen, aber auch mit einem höheren Risiko einher.
Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, wenn die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse erfolgt und sozialabgabenfrei ist. Dazu ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Der Zuschuss muss mindestens 15 % des Umwandlungsbetrags betragen.
Steuern und Sozialabgaben sparen
Arbeitnehmer können jährlich bis zu 8 % der gültigen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für die Entgeltumwandlung nutzen, um die Steuerfreiheit zu nutzen. Der sozialabgabenfreie Anteil beträgt 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze. Das gilt für eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse. Bei Beiträgen in eine Pensionszusage oder eine Unterstützungskasse gilt die unbegrenzte Steuerfreiheit.
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Betriebsrente bei Jobwechsel und Insolvenz in der Regel sicher
Auch bei der Insolvenz eines Arbeitgebers sind die betrieblichen Renten geschützt. Wenn Anwartschaften über einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage bestehen, dann zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein die betrieblichen Renten aus. Dafür muss der insolvente Arbeitgeber dort Mitglied sein. Bei Anwartschaften über eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung haben Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung.
Steuer- und Beitragspflicht während der Auszahlungsphase
Beratung zur betrieblichen Rente
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