Bürgschaftsversicherung

Win-win-Situation für beide Seiten

Mit der Bürgschaft als einen zivilrechtlichen Vertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten dessen Schuldners einzustehen. Eine rechtlich gebräuchlichere Formulierung ist die Kautionsversicherung, kurz KTV.

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Die Versicherungsgesellschaft übernimmt als Versicherungsgeber die Funktion des Bürgen

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Der Versicherungsnehmer ist und bleibt Schuldner der verbürgten Leistung

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Sein Gläubiger ist und bleibt der Bürgschaftsbegünstigte

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Das macht diese Versicherungsform im weiteren Sinne zu einer Kreditversicherung

Seit über 50 Jahren bietet AXA Bürgschaftsversicherungen Ihren Kunden an. Somit stehen wir als Kautionsversicherer für Erfahrung und Zuverlässigkeit im Bürgschaftsgeschäft. Gemeinsam mit uns können Sie alle Anforderungen Ihrer Geschäftspartner an eine Bürgschaft erfüllen und so Ihre Position am Markt weiter stärken, Ihre Liquidität erhöhen und damit an finanzieller Unabhängigkeit gewinnen. Das Spektrum der gewerblichen Bürgschaftsversicherungen reicht von A bis Z, von der Ausbietungsbürgschaft über die Mietkautionsversicherung oder die Prozessbürgschaft bis zur Zahlungsgarantie oder zu einer Zollbürgschaft.

Bürgschaftsversicherung vs. Kautionsversicherung

Im Lebens- und Berufsalltag sind Bürgschafts- und Kautionsversicherung in der Regel ein und dasselbe. Während der Begriff Bürgschaftsversicherung ganz überwiegend im unternehmerischen Bereich verwendet wird, ist im Privaten die Kautionsversicherung eine gängige Absicherung der Mietkaution.

Hier wie da übernimmt der Versicherer das finanzielle Risiko. In dem versicherten Leistungsfall zahlt er ohne Wenn und Aber an den Gläubiger. Anschließend und separat klärt der Versicherer mit dem Versicherten einen möglichen Regress- beziehungsweise Erstattungsanspruch.

Zum Charakter von Versicherungen ganz allgemein gehört die breite Risikoverteilung des Versicherers auf alle Versicherungsnehmer. Sie ist eine entscheidende Grundlage für die oftmals überaus günstige Versicherungsprämie. Im Rahmen einer Bürgschaftsversicherung brauchen, im Gegensatz zur Bürgschaft selbst, keine oder deutlich geringere Sicherheiten hinterlegt werden. Entscheidungsgrundlage ist die Bonität des Versicherungsnehmers – nachgewiesen durch Schufa, Creditreform, Infoscore sowie weitere private Wirtschaftsauskunfteien.

Ob Privat oder Gewerbe – Liquidität tut immer gut

Für die Bürgschafts-/Kautionsversicherung zahlt der Versicherungsnehmer eine Jahresprämie im niedrigen einstelligen Prozentbereich der Versicherungssumme.

Weitere Zahlungen zwischen Gläubiger und Schuldner gibt es nicht – sie werden durch die Existenz des Versicherungsvertrages ersetzt. Das schont die Liquidität des Zahlungspflichtigen als dem vertraglichen Schuldner ganz erheblich, wie an den zwei folgenden Beispielen deutlich wird.

Gewerbliche Bürgschaftsversicherung

Sie ist immer dann sinnvoll und relevant, wenn hohe Summen für Investitionen besichert werden müssen, die Abwicklung eines Geschäftsvorganges länger dauert oder das Ende nicht absehbar ist.

In der Baubranche mit Bauhaupt- und Baunebengewerbe oder im Anlagen- und Maschinenbau werden Investitionen im sechs- bis siebenstelligen Bereich per Bürgschaft besichert und zeitgleich versichert.

Üblich ist ein vertraglich vereinbarter Bürgschaftsrahmen, dessen Höhe mit der Versicherung korrespondiert. Anstelle der hohen Bürgschaft wird lediglich die Versicherungsprämie fällig.

Die Bürgschaftssumme braucht weder aus Eigen- noch aus Fremdkapital finanziert zu werden. Das erspart dem Unternehmen Fremdkosten für den Schuldendienst und ermöglicht das Arbeiten mit dem Eigenkapital – Stichwort: Investition, zinsgünstige Anlage.

Die gewerbliche Bürgschaftsversicherung ist ein in der heutigen Zeit unverzichtbarer Ersatz für das Hinterlegen von Sicherheiten – die oftmals in der geforderten Höhe gar nicht vorhanden sind. Darüber hinaus bleibt die dem Unternehmen eingeräumte Kreditlinie unberührt. Rechnerisch ist die versicherte Bürgschaft keine Verbindlichkeit – also ohne jeden Einfluss auf Bonität und Liquidität.

Von einer Kautionsversicherung wird im gewerblichen Bereich ausschließlich dann gesprochen, wenn es sich bei der versicherten Summe um die Kaution von gemietetem Gewerberaum handelt.

Sie haben Fragen oder möchten ein Termin vereinbaren? Unser Team von Experten steht Ihnen für eine unverbindliche Beratung gerne zur Verfügung!

Private Bürgschafts-/Kautionsversicherung

Im Mietwohnrecht ist die Kautionsversicherung so gefragt wie beliebt. Der Mieter von privatem Wohnraum oder einer Gewerbefläche zahlt an den Vermieter die gesetzlich vorgesehene Mietkaution. Die wurde in der Vergangenheit als Geldzahlung geleistet – oftmals bei Vertragsabschluss direkt in bar, manchmal auch bargeldlos.

Für den privaten Wohnungsmieter bedeutet das eine Ausgabe im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. In dieser Höhe wird die Liquidität belastet, anders gesagt strapaziert. Gleichzeitig wird sie dringend an anderen Stellen gebraucht – Stichwort: Wohnungsumzug, Küchenausstattung, Handwerksleistungen für Demontage und Montage.

In dieser oftmals finanziell prekären Situation ist eine Kautionsversicherung die Lösung, anders gesagt die Rettung in der Not. Der Vermieter ist ohnehin gehalten, die Kautionszahlung auf einem separaten Kautionskonto zu verwalten – er darf sie unbegründet nicht angreifen. Für ihn ist einzig und allein von Bedeutung, dass er im berechtigten Leistungsfall einen direkten Zugriff auf die Kautionszahlung hat. Das ist bei einer Kautionsversicherung vertraglich gewährleistet. Der Kautionsversicherer zahlt auf Anforderung hin anstandslos und nimmt anschließend den Mieter als Versicherten in Anspruch.

Allein schon vom Begriff her handelt es sich bei der Versicherung des Kautionsanspruches um eine KTV. Eine Bürgschaft ist nicht im Spiel – ungeachtet dessen werden die Begriffe Bürgschafts- und Kautionsversicherung, oftmals unbewusst, miteinander vermischt.

Resümee – Bonität ersetzt Zahlung

Ob Bürgschafts- oder ob Kautionsversicherung – als Fazit bleibt festzuhalten, dass beide Versicherungsformen bestens dazu geeignet sind, die Liquidität des Schuldners zu schonen.

Der Versicherer übernimmt gegenüber dem Gläubiger das Zahlungsrisiko. Anschließend wird der Versicherte als Schuldner in Regress genommen.

Im Falle der privaten oder gewerblichen Mietkaution bereitet die Kautionszahlung in jeder Form dem Vermieter ausschließlich Arbeit und Verantwortung. Eine Kautionsversicherung bedeutet für ihn lediglich ein Hinterlegen der Versicherungspolice in die Mieterakte – das war’s. Vergleichbar ist die Situation für eine Bürgschaftsversicherung.

 

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