KFZ-Versicherung

Fahrzeugversichung für Privatkunden

Fahrzeuge – Kfz , Oldtimer & Motorradversicherung

Eine Kfz-Versicherung muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs abschließen, der dieses im öffentlichen Raum bewegen oder auch nur abstellen möchte. Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Teil- und Vollkaskoversicherung können Halter freiwillig abschließen, um sich zusätzlich abzusichern.

Haftpflicht als Basis der Kfz Versicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt als Pflichtversicherung Schadensersatzansprüche ab, die einer anderen Partei (nicht dem Halter des Fahrzeugs) zustehen, wenn das Kraftfahrzeug einen Schaden verursacht. Der Schaden kann im fließenden Verkehr durch einen Unfall oder durch das abgestellte Fahrzeug entstehen. Ein stehendes Fahrzeug kann beispielsweise eine Rettungseinfahrt versperren oder durch auslaufendes Öl bzw. Kraftstoff einen Umweltschaden verursachen. Der Schaden kann durch Verschulden des Fahrers bzw. Halters oder durch eine Gefährdung entstehen. Auch bei einem Verschulden springt die Kfz-Versicherung ein, allerdings nimmt sie bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grob gesetzwidrigem Handeln den Halter in Regress

Ein reiner Vermögensschaden entsteht, wenn die geschädigte Partei unabhängig von einem Sach- oder Personenschaden eine finanzielle Einbuße erleidet, weil der Schädiger beispielsweise den Verkehr aufgehalten hat und die geschädigte Person dadurch einen wichtigen beruflichen Termin verpasst.

Teil- und Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung schützt den Halter des Fahrzeugs vor Schäden, die er selbst an seinem Fahrzeug verursacht. Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den folgenden Schäden:

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Unwetterschäden

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Marderbiss

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Schmorbrand

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Diebstahl und Einbruchdiebstahl

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Steinschlag

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Schäden durch Tiere aller Art

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Schadenfreiheitsrabatt

Die Kfz-Versicherung gewährt für die Bereiche der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsrabatte. Das bedeutet: Je länger die Versicherung keinen Schaden regulieren muss, desto mehr sinkt der Beitrag. Damit wird vorsichtiges Fahren belohnt. Bei einem Schaden erfolgt wieder eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, weil der Halter auf diese äußeren Schäden keinen Einfluss hat.

Typ- und Regionalklasse in der Kfz Versicherung

Die Kosten einer Kfz-Versicherung werden durch die Typ- und Regionalklasse des Fahrzeugs bestimmt. Die Versicherer ermitteln jährlich, welche Typen von Kraftfahrzeugen in welchen Regionen welche Schadensummen verursachen. Dementsprechend passen sie die Beiträge an.

Kfz-Versicherung kündigen und wechseln

Halter können die Police wie folgt kündigen:

zum Ablauf des Versicherungsjahres mit Monatsfrist (in der Regel zum 31.12., Stichtag: 30.11.)

bei einer nicht durch Änderungen der Typ- oder Regionalklasse verursachten Beitragserhöhung

bei einem Schadenfall

bei einem Fahrzeugwechsel

Weitere Fahrzeugversicherung

Motorradversicherung

Als Sonderfall der Kfz-Versicherung wird die Motorradversicherung von fast allen Haltern mit einem Saisonkennzeichen abgeschlossen. Sie gilt nur für die warme Jahreszeit, wenn der Fahrer mit seinem Motorrad unterwegs ist. Welche Monate das sind, geht aus dem Kennzeichen hervor.

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MB Versicherungsvermittlungs GmbH

Oldtimer-Versicherung

Oldtimer lassen sich besonders günstig versichern, allerdings gelten hierfür einige Voraussetzungen. Das Fahrzeug muss amtlich ein Oldtimer sein, sich also bei einem Alter von mindestens 30 Jahren im Originalzustand befinden, es darf eine bestimmte jährliche Fahrleistung nicht überschreiten, auch das Mindestalter des Fahrers (je nach Versicherungsgesellschaft 23 bis 25 Jahre) gehört zu den Voraussetzungen. Die sonst üblichen Schadenfreiheitsklassen entfallen bei der Oldtimer-Versicherung, die durchaus zu empfehlen ist.

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