AXA Privathaftpflicht

Privathaftpflichtversicherung von AXA

Neben der Krankenversicherung ist die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die es gibt. Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden an Personen, Sachwerten oder Vermögen, die Sie verursacht haben. Auch wenn dies in der Regel nicht mit Absicht passiert, kann in einem kleinen unachtsamen Moment sehr großer Schaden entstehen. Vor allem, wenn mehrere Personen verletzt werden, geht der Anspruch auf Schadensersatz bisweilen in die Millionenhöhe. Ohne eine private Haftpflichtversicherung müssen Sie diese Kosten selbst tragen – was schnell die eigene Existenz bedroht. Wenn ein Unfall passiert, ist dies für alle Beteiligten schlimm genug. Da ist es umso wichtiger, dass derartige Schadensersatzansprüche abgesichert sind und man sich nicht noch um finanzielle Fragen sorgen muss.

Was versichert die private Haftpflichtversicherung von AXA?

Schäden, die die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich abdeckt, kann man in vier Kategorien unterteilen:

  • Personenschäden: Personenschaden bedeutet, dass ein Mensch körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt wird. Die Privathaftpflichtversicherung schließt auch den Tod einer Person mit ein. Die Haftpflichtversicherung kommt in diesem Fall für Krankenhauskosten oder Schmerzensgeld auf. Personenschäden sind oft ganz besonders teuer, weswegen es wichtig ist, auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten. Die Privathaftpflichtversicherung von AXA bietet deshalb bereits im Basistarif eine Summe von 5 oder 10 Millionen Euro.
  • Sachschäden: Sachschäden liegen dann vor, wenn fremde Gegenstände fahrlässig beschädigt oder zerstört werden. Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesem Fall für die Reparatur oder die Erstattung dieses Gegenstandes. Ein besonderer Fall der Sachschäden sind Mietsachschäden, die Schäden in angemieteten Räumen betreffen.
  • Vermögensschäden sind Schäden, die sich nicht unmittelbar auf Personen- oder Sachschäden zurückführen lassen. Sie entstehen häufig, nachdem bereits ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist, der dazu führt, dass der Geschädigte zum Beispiel spätere Einbußen in seinen Einnahmen erlebt. Ein Beispiel wäre, dass ein selbstständiger Handwerker seiner Tätigkeit nicht nachkommen kann, weil ein Arbeitsgerät beschädigt worden ist.

Individuelle Angebote für jede Lebenssituation

Je nachdem, in welcher Lebenssituation Sie sich gerade befinden, können bezüglich der Privathaftpflichtversicherung andere Dinge wichtig sein. Aus diesem Grund bietet die AXA drei verschiedene Tarife an: Für Singles, für Paare und für Familien.

Singles sind im Schadensfall nur für sich selbst verantwortlich. Aus diesem Grund ist der Versicherungsbedarf oft weniger umfangreich als das in anderen Lebenssituationen der Fall ist. So kann für Singles eine günstige Basisabsicherung ausreichend sein – insofern die Deckungssumme hoch genug ist. Die Privathaftpflichtversicherung von AXA bietet die Möglichkeit, den Tarif so zu gestalten, das er zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt: So kann man neben den Tarifen „S“, M“ und „L“ auch weitere Zusatzbausteine hinzufügen.

Um von der privaten Haftpflichtversicherung für Paare zu profitieren, ist es nötig, dass man in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Dann ist es finanziell lohnend, sich gemeinsam zu versichern. Einer der Partner wird hierbei Versicherungsnehmer, der andere kann sich günstig mitversichern lassen. Dies gilt sowohl für verheiratete Paare als auch für Lebenspartner und natürlich auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Familien können über den entsprechenden Tarif auch ihre Kinder mitversichern. Auch hierbei ist es einzig erforderlich, dass alle versicherten Familienmitglieder einen gemeinsamen Wohnort haben. Der Vorteil dabei ist hauptsächlich die Unkompliziertheit und die finanzielle Ersparnis – es reicht, einen einzigen Vertrag für die gesamte Familie abzuschließen.

Sie haben Fragen oder möchten ein Termin vereinbaren? Unser Team von Experten steht Ihnen für eine unverbindliche Beratung gerne zur Verfügung!

Welche Schäden sind nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Es gibt zwei grobe Voraussetzungen dafür, dass ein Schaden von der Haftpflichtversicherung übernommen wird: 1. Er wurde unabsichtlich verursacht und 2. Es sind eine oder mehrere andere Personen, deren Vermögen oder Sachwerte zu Schaden gekommen.
Ausgenommen sind daher vorsätzlich verursachte Schäden oder Schäden aus strafbaren Vergehen. Ebenso wird von der Privathaftpflichtversicherung von AXA kein Schaden übernommen, der am eigenen Besitz oder am Besitz von Mitversicherten entsteht – hierfür kann bei Bedarf zusätzlich eine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Auch versehentlich zugefügte Schäden am eigenen Körper sind kein Teil der Haftpflichtversicherung. Entstehen Schäden an Gegenständen, die gemietet, geliehen oder gepachtet worden sind, gelten diese Gegenstände als Dinge des eigenen Besitzes und sind daher nicht grundsätzlich Bestandteil der Versicherung. Der Premiumtarif „L“ von AXA deckt solche Schäden dennoch zu bis zu 10.000 Euro ab. Schäden, die durch das Führen eines Kraftfahrzeuges verursacht worden sind, sind Teil der KFZ-Versicherung und werden daher auch nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Ähnlich ist es mit Schäden durch Hunde oder andere Haustiere. Wer diese absichern möchte, kann bei AXA eine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde abschließen.

Individuelle Angebote für jede Lebenssituation

Je nachdem, in welcher Lebenssituation Sie sich gerade befinden, können bezüglich der Privathaftpflichtversicherung andere Dinge wichtig sein. Aus diesem Grund bietet die AXA drei verschiedene Tarife an: Für Singles, für Paare und für Familien.

Singles sind im Schadensfall nur für sich selbst verantwortlich. Aus diesem Grund ist der Versicherungsbedarf oft weniger umfangreich als das in anderen Lebenssituationen der Fall ist. So kann für Singles eine günstige Basisabsicherung ausreichend sein – insofern die Deckungssumme hoch genug ist. Die Privathaftpflichtversicherung von AXA bietet die Möglichkeit, den Tarif so zu gestalten, das er zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt: So kann man neben den Tarifen „S“, M“ und „L“ auch weitere Zusatzbausteine hinzufügen.

Um von der privaten Haftpflichtversicherung für Paare zu profitieren, ist es nötig, dass man in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Dann ist es finanziell lohnend, sich gemeinsam zu versichern. Einer der Partner wird hierbei Versicherungsnehmer, der andere kann sich günstig mitversichern lassen. Dies gilt sowohl für verheiratete Paare als auch für Lebenspartner und natürlich auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Familien können über den entsprechenden Tarif auch ihre Kinder mitversichern. Auch hierbei ist es einzig erforderlich, dass alle versicherten Familienmitglieder einen gemeinsamen Wohnort haben. Der Vorteil dabei ist hauptsächlich die Unkompliziertheit und die finanzielle Ersparnis – es reicht, einen einzigen Vertrag für die gesamte Familie abzuschließen.

Gilt die AXA Privathaftpflicht auch im Ausland?

Die Privathaftpflichtversicherung von AXA ist nicht nur innerhalb Deutschlands gültig. Sie können sowohl im Urlaub als auch bei längeren Auslandsaufenthalten von Ihrem Versicherungsschutz gebraucht machen. Dies gilt selbstverständlich für alle Personen, die mitversichert sind – Partner, die eine Geschäftsreise unternehmen oder Kinder, die gerade ein Auslandssemester absolvieren.

Sie haben Fragen? Wir sind wir für Sie da!

MB Versicherungsvermittlungs GmbH

AXA Betreuerseite

Zur Website

MB Consulting

DBV Betreuerseite

Zur Website

58 Bewertungen

4,9
★★★★★

120 Bewertungen

4,9
★★★★★

391 Bewertungen

4,9
★★★★★

Telefon

0711 18420000

E-Mail

mb@axa.de

Adresse

Silberburgstr. 100

70176 Stuttgart

}

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch, Freitag

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Samstag

10:00 - 14:00 Uhr
Und nach Vereinbarung

0711 18420000

mb@axa.de

Online Termin Vereinbaren