Die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) erklärt

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist in Deutschland eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung. Wird sie ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert, spricht man von der obligatorischen BKV. Die arbeitnehmerfinanzierte Variante heißt Betriebskrankenzusatzversicherung. Allerdings gibt es auch Mischformen.

Betriebskrankenversicherung: kurz und bündig

  • Die betriebliche Krankenversicherung ist die private Krankenzusatzversicherung der Mitarbeiter. Unternehmen schließen die bKV für ihre Mitarbeiter ab und finanzieren die Beiträge.
  • Mitarbeiter erhalten umfangreiche medizinische Leistungen – ohne ärztliche Untersuchungen und Wartezeiten! Auch Vorerkrankungen werden abgedeckt.
  • Firmen steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt und binden ihre Mitarbeiter langfristig.

Die bKV wächst als Sparte der privaten Krankenversicherung in den letzten Jahren stark. Dafür gibt es mehrere Gründe. Der gewünschte Effekt – Mitarbeiterbindung, Reduzierung von Ausfallzeiten – tritt in den allermeisten Fällen ein. Über 80 % der Unternehmen, die ihren Mitarbeitern bKV angeboten haben, würden dies wieder tun. Die Zahl der BKV-Unterstützer in Unternehmen wächst. Die meisten Versicherungen werden vom Arbeitgeber finanziert, was sich äußerst positiv und motivierend auf die Betriebsangehörigen auswirkt.

Betriebliche Krankenversicherung

Leistungen einer betrieblichen Krankenversicherung

Im öffentlichen wie privaten Sektor ist die Veröffentlichung von Ausschreibungen zu Versicherungsleistungen weit verbreitet, denn durch Ausschreibungen werden potentielle Auftraggeber viel schneller gefunden. Bei Ausschreibungen dreht es sich typischerweUnternehmen gestalten Ihre betriebliche Krankenversicherung nach ihren individuellen Vorstellungen. Sie entscheiden, welche Services ihre Mitarbeiter nutzen können:

  • Versicherung für ambulante Leistungen wie naturheilkundliche Behandlungen, Sehhilfen, zahnärztliche Leistungen oder sofort einsetzbare Medikamente, Heil- und Mehrwerthilfsmittel.
  • Privatärztliche Leistungen im Krankenhaus oder Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit zur besseren Absicherung medizinischer und finanzieller Risiken.
  • Vorbeugenden Maßnahmen (z. B. Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskurse), um eventuell Ausfallzeiten zu reduzieren.

Darüber hinaus bieten viele Betriebskrankenkassen eine hervorragende medizinische Versorgung für die Mitarbeiter und deren Angehörige kostenlos an. Zum Beispiel medizinische Videokonsultationen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche oder Vermittlung eines Facharztes.
ise um Sachversicherungen oder Transport- und Haftpflichtversicherungen. Vertreter aller Branchen suchen dabei Auftragnehmer für Versicherungsleistungen unterschiedlichster Art. Oft variieren die Versicherungsleistungen, abhängig von der Branche und den betreffenden Objekt, erheblich. Im privaten Bereich handelt sich dabei häufig um Bauunternehmer und Lieferanten, die Versicherungsleistungen für Ihre Gebäude oder Ihre Geschäftskunden benötigen. Auch sehr individuelle Versicherungsleistungen wie beispielsweise eine Elektroversicherung oder eine Versicherung gegen Cyber-Attacken sind hier zu nennen. Sprechen Sie mit uns über Ihren Bedarf, gerne kümmern wir uns darum.

Gleichbehandlungsgrundsatz beachten

Eine Betriebskrankenversicherung kann lediglich dann abgeschlossen werden, wenn der Vertrag eine homogene Gruppe von Mitarbeitern oder mehrere Mitarbeiter wie zum Beispiel Führungskräfte oder Vorgesetzte umfasst. Der Arbeitgeber muss das grundsätzliche Gesetz zur Gleichbehandlung berücksichtigen (keine Willkür, objektive Kriterien).

Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet sowohl die beziehungslose Verschlechterung der Lage einzelner Arbeitnehmer in einer vergleichbaren Situation als auch die beziehungslose Bildung von Gruppen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet einen Arbeitgeber, seine Betriebsangehörigen oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, bei Anwendung einer selbst aufgestellten Regelung gleich zu behandeln.

Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht unmittelbar erkennbar und erläutert der Arbeitgeber Aspekte der Abgrenzung nicht oder ist eine unterschiedliche Behandlung durch den Zweck der Dienstleistung nicht gerechtfertigt, kann eine benachteiligte Gruppe von Arbeitnehmern verlangen, dass sie wie die bevorzugte Gruppe entsprechend behandelt wird.

Fazit

Die Betriebskrankenversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung. Dies ist eine Ergänzung zur obligatorischen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber schließt diese Assekuranz für seine Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ab. Mit dieser additionalen Krankenversicherung können Lücken in der obligatorischen Assekuranz geschlossen werden. Die Kosten belaufen sich auf etwa 20 Euro pro Person. Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag hat nur der Arbeitnehmer.

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MB Versicherungsvermittlungs GmbH

Unterschiedliche Finanzierungsformen

Der Unterschied zwischen den beiden möglichen Finanzierungsformen der Betriebskrankenversicherung erklärt sich bereits aus dem Namen: Bei der Arbeitgeberfinanzierung schließt das Unternehmen einen Gruppenvertrag mit der Versicherung ab, meldet seine Mitarbeiter an und zahlt für diese bKV-Beiträge. Durch diese freiwillige Sozialleistung positioniert sich das Unternehmen auch in der Öffentlichkeit als attraktiver Arbeitgeber, was in Zeiten des harten Wettbewerbs um die besten Nachwuchskräfte und des Fachkräftemangels ein wichtiger Faktor ist. Einzelne BKV-Bausteine können nach den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens ausgewählt und kombiniert werden. Diese sind zum Beispiel:

 

  • Ambulante Zusatzversicherung – Erweitert den obligatorischen Krankenversicherungsschutz, z. B. für Brillen oder Naturheilverfahren.
  • Pflegezusatzversicherung – schützt Versicherte im Pflegefall vor finanziellen Härten.
  • Zahnzusatzversicherung – schützt vor hohen Kosten für Zahnersatz und Behandlung
  • Spitalzusatzversicherung – garantiert optimale Behandlung im Spital (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung)
  • Krankenzusatzversicherung – bezahlt ärztliche Untersuchungen, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden.

Betriebskrankenkasse bindet Spezialisten an das Unternehmen

Unternehmen betrachten das Angebot zusätzlicher medizinischer Versorgung als eine der wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Mitarbeiter. Und auch für Arbeitnehmer ist diese Form der Versicherung gegen das Krankheitsrisiko oft wichtiger als andere Leistungen des Arbeitgebers. Bereits in früheren Umfragen priorisierten sie die Mehrwertdienste der bKV, wie Mobiltelefone oder Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr. Inzwischen würde sogar jeder vierte Arbeitnehmer die private Krankenversicherung, die der Chef bezahlt, für wichtiger halten als eine Gehaltserhöhung.

Damit wird die betriebliche Krankenversicherung zu einem immer wichtigeren Instrument gegen den Fachkräftemangel. Knapp 61 % der deutschen Unternehmen nennen den Fachkräftemangel als ihr größtes Geschäftsrisiko (DIHK-Umfrage vom Herbst 2019). Und die Situation wird sich mit der Bevölkerungsalterung weiter verschärfen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie prognostiziert, dass die Erwerbsbevölkerung in den nächsten zehn Jahren um ca 4 Millionen Menschen zurückgehen wird. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, qualifizierte Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.

Das Wachstum zusätzlicher Krankenversicherungen zeugt von der Bereitschaft der Arbeitgeber, sich um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Es ist aber auch Ausdruck eines immer stärker werdenden Wettbewerbs um Fachkräfte.

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