KFZ-Versicherung
Fahrzeugversichung für Privatkunden
Fahrzeuge – Kfz , Oldtimer & Motorradversicherung
Eine Kfz-Versicherung muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs abschließen, der dieses im öffentlichen Raum bewegen oder auch nur abstellen möchte. Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Teil- und Vollkaskoversicherung können Halter freiwillig abschließen, um sich zusätzlich abzusichern.
Haftpflicht als Basis der Kfz Versicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt als Pflichtversicherung Schadensersatzansprüche ab, die einer anderen Partei (nicht dem Halter des Fahrzeugs) zustehen, wenn das Kraftfahrzeug einen Schaden verursacht. Der Schaden kann im fließenden Verkehr durch einen Unfall oder durch das abgestellte Fahrzeug entstehen. Ein stehendes Fahrzeug kann beispielsweise eine Rettungseinfahrt versperren oder durch auslaufendes Öl bzw. Kraftstoff einen Umweltschaden verursachen. Der Schaden kann durch Verschulden des Fahrers bzw. Halters oder durch eine Gefährdung entstehen. Auch bei einem Verschulden springt die Kfz-Versicherung ein, allerdings nimmt sie bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grob gesetzwidrigem Handeln den Halter in Regress
Teil- und Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung schützt den Halter des Fahrzeugs vor Schäden, die er selbst an seinem Fahrzeug verursacht. Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den folgenden Schäden:
Unwetterschäden
Marderbiss
Schmorbrand
Diebstahl und Einbruchdiebstahl
Steinschlag
Schäden durch Tiere aller Art
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Schadenfreiheitsrabatt
Die Kfz-Versicherung gewährt für die Bereiche der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsrabatte. Das bedeutet: Je länger die Versicherung keinen Schaden regulieren muss, desto mehr sinkt der Beitrag. Damit wird vorsichtiges Fahren belohnt. Bei einem Schaden erfolgt wieder eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, weil der Halter auf diese äußeren Schäden keinen Einfluss hat.
Typ- und Regionalklasse in der Kfz Versicherung
Kfz-Versicherung kündigen und wechseln
Halter können die Police wie folgt kündigen:
zum Ablauf des Versicherungsjahres mit Monatsfrist (in der Regel zum 31.12., Stichtag: 30.11.)
bei einer nicht durch Änderungen der Typ- oder Regionalklasse verursachten Beitragserhöhung
bei einem Schadenfall
bei einem Fahrzeugwechsel
Weitere Fahrzeugversicherung
Motorradversicherung
Als Sonderfall der Kfz-Versicherung wird die Motorradversicherung von fast allen Haltern mit einem Saisonkennzeichen abgeschlossen. Sie gilt nur für die warme Jahreszeit, wenn der Fahrer mit seinem Motorrad unterwegs ist. Welche Monate das sind, geht aus dem Kennzeichen hervor.
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MB Versicherungsvermittlungs GmbH
Oldtimer-Versicherung
Oldtimer lassen sich besonders günstig versichern, allerdings gelten hierfür einige Voraussetzungen. Das Fahrzeug muss amtlich ein Oldtimer sein, sich also bei einem Alter von mindestens 30 Jahren im Originalzustand befinden, es darf eine bestimmte jährliche Fahrleistung nicht überschreiten, auch das Mindestalter des Fahrers (je nach Versicherungsgesellschaft 23 bis 25 Jahre) gehört zu den Voraussetzungen. Die sonst üblichen Schadenfreiheitsklassen entfallen bei der Oldtimer-Versicherung, die durchaus zu empfehlen ist.
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