Wenn Sie eine Immobilie besitzen oder bald erwerben, ist die Wohngebäudeversicherung ein unverzichtbarer Schutz. Aber wie funktioniert sie? Unter welchen Bedingungen können Sie die Beiträge steuerlich absetzen? In diesem umfangreichen Artikel klären wir praxisnah und leicht verständlich:
1. Was ist versichert – und was nicht?
2. Wie berechnet sich Ihr Beitrag?
3. Wann können Sie die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen?
4. Praxis-Beispiele zum Steuern sparen
5. FAQ
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer unerlässlich, da sie im Ernstfall vor existenzbedrohenden Schäden schützt. Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasserschäden können enorme Reparaturkosten verursachen – in manchen Fällen droht sogar ein vollständiger Verlust des Gebäudes.
Ohne passenden Versicherungsschutz müssten Eigentümer solche Schäden aus eigener Tasche bezahlen, was für viele eine finanzielle Katastrophe bedeuten würde. Besonders bei der Finanzierung von Neubauten verlangen Banken oft eine Wohngebäudeversicherung als Voraussetzung für die Kreditvergabe. Damit wird sichergestellt, dass das finanzierte Objekt im Schadensfall abgesichert ist und keine wirtschaftliche Lücke entsteht.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Die klassische Wohngebäudeversicherung schützt vor einer Vielzahl an Risiken. Dazu zählen unter anderem Brandschäden durch Feuer oder Explosion, Blitzschlag sowie Sturmschäden und Hagel. Ebenso abgesichert sind Schäden durch austretendes Leitungswasser – etwa bei einem Rohrbruch im Winter.
Optional kann der Versicherungsschutz durch sogenannte Elementarschadenversicherungen erweitert werden. Diese decken seltenere, aber verheerende Risiken wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck ab. Gerade in Risikozonen ist dieser Zusatz sinnvoll, da Klimaveränderungen zu einer Zunahme extremer Wetterereignisse führen.
Praxistipp: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig, z. B. bei Um- oder Neubau.
Beitrag: So wird die Prämie berechnet
Die Höhe der Versicherungsprämie wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die individuell für jede Immobilie berechnet werden. Ein zentraler Punkt ist dabei der sogenannte Neuwert oder Wiederaufbauwert des Hauses – also der Betrag, der im Schadensfall für einen vollständigen Neubau erforderlich wäre. Daneben spielt die Größe des Gebäudes eine große Rolle: Je größer die Wohnfläche oder das Volumen des Hauses, desto höher sind meist auch die Beiträge.
Auch die Bausubstanz und das Baujahr wirken sich auf die Prämienhöhe aus – moderne und energieeffiziente Häuser sind oft günstiger versicherbar als Altbauten mit hohem Sanierungsbedarf. Der Standort des Gebäudes wird ebenfalls berücksichtigt: Häuser in Überschwemmungs- oder Sturmrisikogebieten haben meist höhere Beiträge oder benötigen zusätzliche Elementardeckungen. Schließlich fließen auch individuelle Zusatzleistungen wie Glasbruchversicherung oder Elementarschadenschutz in die Kalkulation ein. Versicherungsunternehmen bewerten all diese Punkte gemeinsam, um ein auf das Objekt zugeschnittenes Angebot zu erstellen.
Steuerliche Absetzbarkeit – Mythos oder Chance?
Grundregel – Wohngebäudeversicherung alleine nicht absetzbar
Privatwohngebäude:
Beiträge sind nicht als Sonderausgaben absetzbar allianz.de.
Hintergrund: Es handelt sich um eine Sachversicherung, nicht um Vorsorge für Ihre Person
Vermieter:
Beiträge sind nicht direkt absetzbar.
Dennoch können Vermieter sie über Betriebskosten auf Mieter umlegen gemäß § 2 BetrKV
Praxis-Beispiele rechnen vor
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Beispiel I – Homeoffice-Anteil absetzen
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Gesamtwohnfläche: 200 m²
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Arbeitszimmer: 20 m²
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Jahreseinnahme für Gebäudeversicherung: 350 €
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⇒ Absetzbar: 35 €
Beispiel II – Vermietung & Mieterumlage
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Einfamilienhaus komplett vermietet
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Versicherungskosten vollständig auf Mieter umlegbar
FAQ
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Ist Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
Nur in Ausnahmefällen: privat nicht, anteilig bei Arbeitszimmer, vollständig bei Gewerbe oder Bauphase zur Vermietung
Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?
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Privat & Arbeitszimmer: Anlage N (Arbeitnehmer) oder Anlage S (Selbständige)
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Vermieter: Anlage V für Vermietung + separate Nebenkostenabrechnung
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Unternehmer: Gewinn- und Verlustrechnung
Kann ich die Hausratversicherung anteilig absetzen?
Ja – analog zur Wohngebäudeversicherung bei beruflich genutztem Arbeitszimmer
Rechnet das Finanzamt bei 20 % Arbeitszimmer automatisch?
Nein – Sie müssen Nachweise wie Pläne, Versicherungsbelege und Flächenaufstellung einreichen.
Kann ich Feuer-Rohbauversicherung steuerlich geltend machen?
Ja, aber nur wenn das Gebäude zur Vermietung vorgesehen ist und während der Bauphase. Danach entfällt der Abzug .
Lohnt sich bei Mietobjekten ein Wechsel?
Man sollte Tarife regelmäßig vergleichen. Auch wenn steuerlich irrelevant, beeinflussen Betriebskosten-Mietverhältnis und Versicherungsschutz. Elementarschäden etwa oft notwendig bei Hochwasser-Regionen.
Tipps & Empfehlungen
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Arbeitszimmer sauber abgrenzen – voller Abzug nur bei eigenständigem Raum
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Nachweise akribisch sammeln – Versicherungsvertrag + Zahlungsbelege + Flächenbilanz
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Auf Bauphase achten – steuerlich relevante Feuer-Rohbauversicherung
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Gewerbliche Nutzung lohnt sich steuerlich – bucht ganzheitlich
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Beratung durch Steuerberater lohnt sich – bei komplexen Fällen