Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Zuhause vor unvorhersehbaren Schäden wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser. Doch wussten Sie, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge hierfür steuerlich geltend machen können? In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie das möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
- Selbstnutzung: Wann ist die Wohngebäudeversicherung absetzbar?
- Vermietung: Steuerliche Vorteile für Vermieter
- Berufliche Nutzung: Das häusliche Arbeitszimmer
- Feuer-Rohbauversicherung: Besonderheiten während der Bauphase
- Anleitung: So tragen Sie die Beiträge in der Steuererklärung ein
- Fazit
Selbstnutzung: Wann ist die Wohngebäudeversicherung absetzbar?
Für Eigentümer, die ihre Immobilie ausschließlich selbst bewohnen, sind die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Der Grund: Diese Versicherung zählt zu den Sachversicherungen und dient dem Schutz von Vermögenswerten, nicht der persönlichen Vorsorge. Daher erkennt das Finanzamt die Beiträge nicht als Sonderausgaben an.
Vermietung: Steuerliche Vorteile für Vermieter
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten. In diesem Fall können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten in der Anlage V Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem haben Vermieter die Möglichkeit, die Versicherungskosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen, sofern dies im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurde.
Berufliche Nutzung: Das häusliche Arbeitszimmer
Nutzen Sie einen Raum Ihrer selbstbewohnten Immobilie ausschließlich und regelmäßig für berufliche Zwecke, beispielsweise als Homeoffice, können Sie die anteiligen Kosten der Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen. Wichtig ist, dass es sich um ein klar abgegrenztes Arbeitszimmer handelt; eine Arbeitsecke im Wohnzimmer genügt nicht. Der absetzbare Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche. Beispiel: Beträgt die Gesamtwohnfläche 100 m² und das Arbeitszimmer 10 m², können 10 % der Versicherungsbeiträge abgesetzt werden.
Wie berechnet sich der absetzbare Anteil?
Feuer-Rohbauversicherung: Besonderheiten während der Bauphase
Befindet sich Ihre Immobilie noch im Bau, schützt eine Feuer-Rohbauversicherung vor Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Diese ist oft Bestandteil der späteren Wohngebäudeversicherung und kann, sofern der Bau zur Vermietung vorgesehen ist, steuerlich abgesetzt werden. Bei geplanter Eigennutzung ist dies hingegen nicht möglich.
Anleitung: So tragen Sie die Beiträge in der Steuererklärung ein
Je nach Nutzung der Immobilie unterscheiden sich die Eintragungen in der Steuererklärung: