Betriebsrente

Betriebsrente als ergänzende Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Die gesetzliche Rente reicht für viele Menschen schon lange nicht mehr aus, um annähernd den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher ist eine Betriebsrente eine sinnvolle Ergänzung zur Schließung der finanziellen Lücke. Die Betriebsrente wird auch als betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Bei der betrieblichen Rente sind viele Details zu beachten, damit Sie das Maximum für sich herausholen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Fakten vor und beraten Sie gerne zu den wesentlichen Details.

Betriebsrente

Was ist eine Betriebsrente?

Die Betriebsrente ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge eine der drei Säulen der Altersvorsorge. Sie wird vom Staat gefördert und ist rechtlich verbindlich. Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es ein Opting-out-Modell. Das heißt, dass Arbeitnehmer nicht nur einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, sondern die Entgeltumwandlung erfolgt automatisch. Wenn Arbeitnehmer das nicht wollen, dann müssen sie dem widersprechen.

Wer erhält betriebliche Rente?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung und damit auf eine Betriebsrente. Es spielt dabei keine Rolle, ob Arbeitnehmer in Teilzeit, in Vollzeit oder als geringfügig Beschäftigte arbeiten. Allerdings kann es eine Einschränkung durch einen Tarif-Vorrang geben. Eine Entgeltumwandlung kann dann nur vorgenommen werden, wenn der bestehende Tarifvertrag dies erlaubt.

Darüber können Geschäftsführer einer GmbH eine Entgeltumwandlung vornehmen. Das ist besonders wichtig, wenn das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt und Geschäftsführer ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand behalten wollen.

Was bedeutet Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung bedeutet, dass ein Teil des Bruttoeinkommens in Beiträge für eine Betriebsrente umgewandelt werden. Dabei sparen Arbeitnehmer bis zu einer gewissen Höhe Sozialabgaben und Steuern. Der Arbeitgeber hat fünf Durchführungswege zur Gestaltung einer betrieblichen Rente:

  • Direktzusage: Bei diesem Durchführungsweg zahlt der Arbeitgeber die Rentenleistungen aus dem Betriebsvermögen. Dafür bildet er Rückstellungen, sodass kein Versorgungsträger involviert ist. Bei einem Ausscheiden können Arbeitnehmer die Pensionszusage nicht mit privaten Beiträgen fortführen.
  • Unterstützungskasse: Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Auch bei diesem Durchführungsweg ist der Arbeitgeber für die Abwicklung verantwortlich. Sie kommt vor allem bei Führungskräften zum Einsatz.
  • Direktversicherung: Dieser Durchführungsweg ist eine Art Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Risikolebensversicherung.
  • Pensionskasse: Eine Pensionskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger und wird häufig von mehreren Arbeitgebern einer Branche gegründet. Die Beträge werden dabei in sehr sichere Geldanlagen investiert.
  • Pensionsfonds: Bei einem Pensionsfonds darf das Kapital auch in börsennotierte Geldanlagen investiert werden. Das geht mit höheren Renditechancen, aber auch mit einem höheren Risiko einher.

Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, wenn die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse erfolgt und sozialabgabenfrei ist. Dazu ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Der Zuschuss muss mindestens 15 % des Umwandlungsbetrags betragen.

Steuern und Sozialabgaben sparen

Die staatliche Förderung besteht darin, dass der Staat in der Ansparphase auf Sozialabgaben und Steuern verzichtet. Denn die Beiträge der Entgeltumwandlung werden vom Bruttogehalt abgezogen. Damit reduziert sich das Bruttoeinkommen, sodass die Sozialabgaben und Steuern geringer ausfallen. Allerdings müssen Interessenten beachten, dass die geringeren Abgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung dann auch zu geringeren Leistungen führen können. Außerdem kann beim Unterschreiten von gewissen Grenzen eine Beitragspflicht in der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung entstehen.

Arbeitnehmer können jährlich bis zu 8 % der gültigen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für die Entgeltumwandlung nutzen, um die Steuerfreiheit zu nutzen. Der sozialabgabenfreie Anteil beträgt 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze. Das gilt für eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse. Bei Beiträgen in eine Pensionszusage oder eine Unterstützungskasse gilt die unbegrenzte Steuerfreiheit.

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Betriebsrente bei Jobwechsel und Insolvenz in der Regel sicher

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Es gibt einen gesetzlichen Rechtsanspruch darauf, dass eine betriebliche Rente bei einem Jobwechsel übertragen wird. Jeder Arbeitnehmer kann unverfallbare Ansprüche einer betrieblichen Altersversorgung in Form eines Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung bei einem Jobwechsel mitnehmen. Es spielt dabei keine Rolle, warum und wie das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Arbeitnehmer müssen allerdings innerhalb eines Jahres entscheiden, ob sie das Übertragungsrecht in Anspruch nehmen. Aus den bisher gesammelten Ansprüchen wird dann ein Übertragungswert berechnet, der vom neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versorgungsträger übernommen wird. Alternativ können Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge auch privat weiterführen. Dann zahlen sie die Beiträge selbst oder stellen den Versicherungsvertrag beitragsfrei.

Auch bei der Insolvenz eines Arbeitgebers sind die betrieblichen Renten geschützt. Wenn Anwartschaften über einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage bestehen, dann zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein die betrieblichen Renten aus. Dafür muss der insolvente Arbeitgeber dort Mitglied sein. Bei Anwartschaften über eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung haben Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung.

Steuer- und Beitragspflicht während der Auszahlungsphase

Für die betriebliche Rente aus einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds und einer Pensionskasse besteht in der Auszahlungsphase eine Steuerpflicht. Das wird als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet. Wie hoch die zu zahlende Steuer ist, hängt von der Höhe des gesamten Einkommens im Ruhestand ab. Zudem ist in der Auszahlungsphase die Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu beachten. Auch bei einer betrieblichen Rente aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse besteht Steuerpflicht, wobei aber erst Freibeträge abgezogen werden.

Beratung zur betrieblichen Rente

Wir beraten Sie gerne über die Details der betrieblichen Rente mit den Vorteilen und Nachteilen. Um eine möglichst hohe Rente zu erhalten, müssen Sie einige Fallstricke beachten. Zudem ändern sich regelmäßig die gesetzlichen Regelungen zur Altersversorgung; häufig mit Vorteilen für Arbeitnehmer. Wenn Sie diese Vorteile nutzen, dann sichern Sie sich bares Geld. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt für ein unverbindliches Beratungsgespräch auf.

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